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VGH Bayern, 22.03.2006 - 15 CS 05.3343 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11)
- VG München, 08.11.2011 - M 1 K 11.3889
An Rinderhaltungsbetrieb heranrückende Wohnbebauung
Der Untersuchungsbericht "Geruchsfahnenbegehungen an Rinderställen" ist ein in der Praxis bewährtes, empirisch abgesichertes Prognosemodell, das als Orientierungshilfe geeignet ist, Anhaltspunkte dafür zu bieten, wann Geruchsbeeinträchtigungen aus der Rinderhaltung aus der Sicht des Immissionsschutzrechts als unzumutbar einzustufen sind (vgl. BayVGH v. 22.3.2006 Az. 15 CS 05.3343; ebs. VGH Baden-Württemberg v. 8.1.2011 Az. 8 S 600/09 ).Maßgeblich für die Einschätzung der Geruchsimmissionen ist die dortige Klassifizierung als "deutlich wahrnehmbarer Geruch" (auch "Erkennungsschwelle", Gelbes Heft 63 S. 16, 58; BayVGH v. 22.3.2006 a. a. O. und v. 18.4.2011 a. a. O.).
- VGH Bayern, 22.03.2010 - 15 ZB 09.3047
Wohngebäude im Dorfgebiet; "Umkippen" eines Dorfgebiets; Erlöschen der …
Der Senat beurteilt die Immissionen aus der Rinderhaltung in ständiger Rechtsprechung und in Übereinstimmung mit anderen Bausenaten des Verwaltungsgerichtshofs nach den fachlichen Erkenntnissen der Bayerischen Landesanstalt für Landtechnik (veröffentlicht in der Broschüre "Geruchsfahnenbegehungen an Rinderställen", Gelbes Heft 63; vgl. etwa BayVGH vom 17.7.2002 Az. 15 ZB 99.1625; vom 22.3.2006 Az. 15 CS 05.3343 m.w.N.).Maßgeblich für die Einschätzung der Geruchsimmissionen ist die dortige Klassifizierung als "deutlich wahrnehmbarer Geruch" (vgl. BayVGH vom 22.3.2006 a.a.O.; insofern geht das genannte Gutachten sogar von strengeren Maßstäben aus).
- VGH Bayern, 18.04.2011 - 15 ZB 09.1763
Zeitpunkt der Zustellung mittels Empfangsbekenntnis; Gegenbeweis; Gebot der …
Dass das Verwaltungsgericht auf die Erkennungsschwelle "Stallgeruch deutlich wahrnehmbar" abgestellt hat, entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 22.3.2006 Az. 15 CS 05.3343).
- VG Augsburg, 19.01.2012 - Au 5 K 09.1752
Nachbarklage; Tekturgenehmigung zur Errichtung eines Seniorenheimes; …
Dieser Untersuchungsbericht ist ein in der Praxis bewährtes, empirisch abgesichertes Prognosemodell, dass als Orientierungshilfe geeignet ist, Anhaltspunkte dafür zu bieten, wann Geruchsbeeinträchtigungen aus der Sicht des Immissionsschutzrechts als unzumutbar einzustufen sind (vgl. BVerwG vom 1.9.1999, NVwZ-RR 2000, 146; BayVGH vom 22.3.2006, Az. 15 CS 05.3343; juris). - VGH Bayern, 11.02.2009 - 15 ZB 08.1045
Antrag auf Zulassung der Berufung; Nachbarklage; Stallgebäude für Milchvieh im …
Auch wenn diese Vorgaben rechtlich nicht verbindlich sind, bieten sie doch brauchbare Anhaltspunkte für die Beurteilung der im Einzelfall von der genehmigten Rinderhaltung ausgehenden Beeinträchtigung für die Nachbarn (BayVGH vom 22.3.2006 Az. 15 CS 05.3343 ). - VG Ansbach, 18.06.2021 - AN 17 K 20.00626
Unzulässigkeit der Rinderhaltung im Dorfgebiet wegen Geruchsbelästigung
Auch wenn diese Vorgaben rechtlich nicht verbindlich sind, bieten sie doch brauchbare Anhaltspunkte für die Beurteilung der im Einzelfall von der genehmigten Rinderhaltung ausgehenden Beeinträchtigung für die Nachbarn (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2009 - 15 ZB 08.1045 - juris Rn. 12, B.v. 22.3.2006 - 15 CS 05.3343 - juris Rn. 15 ff.). - VGH Bayern, 22.11.2010 - 15 ZB 09.1759
Gebot der Rücksichtnahme; an Rinderstall heranrückende Wohnbebauung; …
Dass das Verwaltungsgericht auf die Erkennungsschwelle "Stallgeruch deutlich wahrnehmbar" abgestellt hat, entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 22.3.2006 Az. 15 CS 05.3343). - VG Augsburg, 03.11.2011 - Au 5 K 09.1671
Neubau Rinderstall; Außenbereich; schädliche Umwelteinwirkungen (verneint); Gebot …
Auch wenn diese Vorgaben rechtlich nicht verbindlich sind, so bieten so doch brauchbare Anhaltspunkte für die Beurteilung der im Einzelfall von der genehmigten Rinderhaltung ausgehenden Beeinträchtigungen für die Nachbarn (BayVGH vom 22.3.2006, Az: 15 Cs 05.3343; BayVGH vom 11.2.2009, Az: 15 ZE 08.1045; jeweils juris). - VG München, 28.06.2011 - M 1 K 11.1875
Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens; Abgrenzung von Innenbereich und …
Der Untersuchungsbericht "Geruchsfahnenbegehungen an Rinderställen" ist ein in der Praxis bewährtes, empirisch abgesichertes Prognosemodell, das als Orientierungshilfe geeignet ist, Anhaltspunkte dafür zu bieten, wann Geruchsbeeinträchtigungen aus der Sicht des Immissionsschutzrechts als unzumutbar einzustufen sind (vgl. BayVGH v. 22.3.2006 Az. 15 CS 05.3343 m. w. N.; ebs. VGH Baden-Württemberg v. 8.1.2011 Az. 8 S 600/09 ). - VG München, 02.03.2010 - M 1 K 09.4645
Rinder- und Schafhaltung; heranrückende Wohnbebauung; Gebot der Rücksichtnahme
Auch wenn diese Vorgaben rechtlich nicht verbindlich sind, bieten sie doch brauchbare Anhaltspunkte für die Beurteilung der im Einzelfall von der Tierhaltung ausgehenden Beeinträchtigung für den Nachbarn (BayVGH v. 11.2.2009 Az. 15 ZB 08.1045; v. 22.3.2006 Az. 15 CS 05.3343 - juris). - VG Bayreuth, 08.10.2008 - B 2 K 07.1203
Abstand zwischen Rinderoffenstall und Wohnhaus