Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.03.2006 - 15 CS 05.3343   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,70405
VGH Bayern, 22.03.2006 - 15 CS 05.3343 (https://dejure.org/2006,70405)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.03.2006 - 15 CS 05.3343 (https://dejure.org/2006,70405)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. März 2006 - 15 CS 05.3343 (https://dejure.org/2006,70405)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,70405) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • VG München, 08.11.2011 - M 1 K 11.3889

    An Rinderhaltungsbetrieb heranrückende Wohnbebauung

    Der Untersuchungsbericht "Geruchsfahnenbegehungen an Rinderställen" ist ein in der Praxis bewährtes, empirisch abgesichertes Prognosemodell, das als Orientierungshilfe geeignet ist, Anhaltspunkte dafür zu bieten, wann Geruchsbeeinträchtigungen aus der Rinderhaltung aus der Sicht des Immissionsschutzrechts als unzumutbar einzustufen sind (vgl. BayVGH v. 22.3.2006 Az. 15 CS 05.3343; ebs. VGH Baden-Württemberg v. 8.1.2011 Az. 8 S 600/09 ).

    Maßgeblich für die Einschätzung der Geruchsimmissionen ist die dortige Klassifizierung als "deutlich wahrnehmbarer Geruch" (auch "Erkennungsschwelle", Gelbes Heft 63 S. 16, 58; BayVGH v. 22.3.2006 a. a. O. und v. 18.4.2011 a. a. O.).

  • VGH Bayern, 22.03.2010 - 15 ZB 09.3047

    Wohngebäude im Dorfgebiet; "Umkippen" eines Dorfgebiets; Erlöschen der

    Der Senat beurteilt die Immissionen aus der Rinderhaltung in ständiger Rechtsprechung und in Übereinstimmung mit anderen Bausenaten des Verwaltungsgerichtshofs nach den fachlichen Erkenntnissen der Bayerischen Landesanstalt für Landtechnik (veröffentlicht in der Broschüre "Geruchsfahnenbegehungen an Rinderställen", Gelbes Heft 63; vgl. etwa BayVGH vom 17.7.2002 Az. 15 ZB 99.1625; vom 22.3.2006 Az. 15 CS 05.3343 m.w.N.).

    Maßgeblich für die Einschätzung der Geruchsimmissionen ist die dortige Klassifizierung als "deutlich wahrnehmbarer Geruch" (vgl. BayVGH vom 22.3.2006 a.a.O.; insofern geht das genannte Gutachten sogar von strengeren Maßstäben aus).

  • VGH Bayern, 18.04.2011 - 15 ZB 09.1763

    Zeitpunkt der Zustellung mittels Empfangsbekenntnis; Gegenbeweis; Gebot der

    Dass das Verwaltungsgericht auf die Erkennungsschwelle "Stallgeruch deutlich wahrnehmbar" abgestellt hat, entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 22.3.2006 Az. 15 CS 05.3343).
  • VG Augsburg, 19.01.2012 - Au 5 K 09.1752

    Nachbarklage; Tekturgenehmigung zur Errichtung eines Seniorenheimes;

    Dieser Untersuchungsbericht ist ein in der Praxis bewährtes, empirisch abgesichertes Prognosemodell, dass als Orientierungshilfe geeignet ist, Anhaltspunkte dafür zu bieten, wann Geruchsbeeinträchtigungen aus der Sicht des Immissionsschutzrechts als unzumutbar einzustufen sind (vgl. BVerwG vom 1.9.1999, NVwZ-RR 2000, 146; BayVGH vom 22.3.2006, Az. 15 CS 05.3343; juris).
  • VGH Bayern, 11.02.2009 - 15 ZB 08.1045

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Nachbarklage; Stallgebäude für Milchvieh im

    Auch wenn diese Vorgaben rechtlich nicht verbindlich sind, bieten sie doch brauchbare Anhaltspunkte für die Beurteilung der im Einzelfall von der genehmigten Rinderhaltung ausgehenden Beeinträchtigung für die Nachbarn (BayVGH vom 22.3.2006 Az. 15 CS 05.3343 ).
  • VG Ansbach, 18.06.2021 - AN 17 K 20.00626

    Unzulässigkeit der Rinderhaltung im Dorfgebiet wegen Geruchsbelästigung

    Auch wenn diese Vorgaben rechtlich nicht verbindlich sind, bieten sie doch brauchbare Anhaltspunkte für die Beurteilung der im Einzelfall von der genehmigten Rinderhaltung ausgehenden Beeinträchtigung für die Nachbarn (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2009 - 15 ZB 08.1045 - juris Rn. 12, B.v. 22.3.2006 - 15 CS 05.3343 - juris Rn. 15 ff.).
  • VGH Bayern, 22.11.2010 - 15 ZB 09.1759

    Gebot der Rücksichtnahme; an Rinderstall heranrückende Wohnbebauung;

    Dass das Verwaltungsgericht auf die Erkennungsschwelle "Stallgeruch deutlich wahrnehmbar" abgestellt hat, entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 22.3.2006 Az. 15 CS 05.3343).
  • VG Augsburg, 03.11.2011 - Au 5 K 09.1671

    Neubau Rinderstall; Außenbereich; schädliche Umwelteinwirkungen (verneint); Gebot

    Auch wenn diese Vorgaben rechtlich nicht verbindlich sind, so bieten so doch brauchbare Anhaltspunkte für die Beurteilung der im Einzelfall von der genehmigten Rinderhaltung ausgehenden Beeinträchtigungen für die Nachbarn (BayVGH vom 22.3.2006, Az: 15 Cs 05.3343; BayVGH vom 11.2.2009, Az: 15 ZE 08.1045; jeweils juris).
  • VG München, 28.06.2011 - M 1 K 11.1875

    Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens; Abgrenzung von Innenbereich und

    Der Untersuchungsbericht "Geruchsfahnenbegehungen an Rinderställen" ist ein in der Praxis bewährtes, empirisch abgesichertes Prognosemodell, das als Orientierungshilfe geeignet ist, Anhaltspunkte dafür zu bieten, wann Geruchsbeeinträchtigungen aus der Sicht des Immissionsschutzrechts als unzumutbar einzustufen sind (vgl. BayVGH v. 22.3.2006 Az. 15 CS 05.3343 m. w. N.; ebs. VGH Baden-Württemberg v. 8.1.2011 Az. 8 S 600/09 ).
  • VG München, 02.03.2010 - M 1 K 09.4645

    Rinder- und Schafhaltung; heranrückende Wohnbebauung; Gebot der Rücksichtnahme

    Auch wenn diese Vorgaben rechtlich nicht verbindlich sind, bieten sie doch brauchbare Anhaltspunkte für die Beurteilung der im Einzelfall von der Tierhaltung ausgehenden Beeinträchtigung für den Nachbarn (BayVGH v. 11.2.2009 Az. 15 ZB 08.1045; v. 22.3.2006 Az. 15 CS 05.3343 - juris).
  • VG Bayreuth, 08.10.2008 - B 2 K 07.1203

    Abstand zwischen Rinderoffenstall und Wohnhaus

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht